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Rechtliches

Barrierefreiheitserklärung

Wohnstrategen verpflichtet sich, unsere Website und Dienste für alle nutzbar zu machen.

Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2026

Unser Engagement

Wohnstrategen ist überzeugt, dass jeder eine gleichermaßen exzellente Erfahrung verdient – unabhängig von Fähigkeiten oder Technologie. Wir sind bestrebt, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA zu erfüllen und unsere digitale Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.

Unsere Maßnahmen

  • Entwicklung mit semantischem HTML und ARIA-Labels wo angebracht.
  • Sicherstellung der Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente.
  • Ausreichender Farbkontrast für Text und UI-Elemente.
  • Beschreibende Alternativtexte für aussagekräftige Bilder.
  • Formulare mit klaren Beschriftungen, hilfreichen Hinweisen und Fehlermeldungen.
  • Tests mit Screenreadern und automatisierten Barrierefreiheitstools.

Konformitätsstatus

Diese Website strebt die Konformität mit WCAG 2.1 Level AA an. „Konform" bedeutet, dass die Website den Barrierefreiheitsstandard vollständig erfüllt; einige Inhalte können teilweise konform sein, während wir die Erfahrung weiter verbessern.

Kompatibilität

Unsere Website ist kompatibel mit:

  • Aktuellen Versionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge.
  • Screenreadern wie NVDA, JAWS, VoiceOver und TalkBack.
  • Betriebssystem-Zoom bis 200 % ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität.

Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen sind einige Bereiche möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten aktiv an der Behebung. Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, teilen Sie es uns bitte mit, damit wir die Behebung priorisieren können.

Feedback & Unterstützung

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website. Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, kontaktieren Sie uns – wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und stellen die gewünschten Informationen oder Dienste bei Bedarf über einen alternativen Kanal bereit.

Formelle Beschwerden

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine formelle Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. Wir verpflichten uns, alle Barrierefreiheitsbedenken nach Treu und Glauben zu lösen.